Offenes Domain-Whois und Europas Datenschutzgrundverordnung – mal sehen, wer gewinnt

Ab 25.Mai 2018 greift die Europäische Datenschutzgrundverordnung in den Ländern Europas. Bisher gehört es zu den Regularien der ICANN, dass bei der Registrierung eines Domainnames unter einer generischen Top Level Domain wie .com, .net. oder .org personenbezogene Daten über den Registrar an die Registry übermittelt werden müssen.
Mittels einer Whois-Abfrage – und dies war bisher so gewollt – kann jeder Informationen wie den administrativen Kontakt (Admin-C) mit Namen, Adresse und Mailadresse abrufen. Juristen bezweifeln, dass dies weiter unverändert so gehandhabt werden kann.
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Warum es wichtig ist, dass die Inhaberdaten zu einer Domain stimmen

In der neuen Episode im goneo-Podcast sprechen wir über Domains, insbesondere darüber, dass es wichtig ist, die Angaben zu einer Domainregistrierung auf einem aktuellen Stand zu halten.

Zu bestimmten Gelegenheiten werden die Angaben, die ein Domaininhaber hinterlegt hat, von den Vergabestellen überprüft. Es ist also wichtig, die E-Mailadresse, die man angegeben hat, zu überwachen.
Empfängt man die Mail einer Registry nicht oder versäumt es auf den Bestätigungslink zu klicken, kann es passieren, dass man im äußersten Fall die Domain verliert.
Die Organisation, die den Betrieb des weltweiten Domain Name Systems sicherstellt, ICANN, will es so – auch, um gegen Markenmissbrauch und kriminelle Aktivitäten wie Phishing vorgehen zu können.
Doch auch die dann notwendigen manuellen Überprüfungen nerven.
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