Regeln für Domains, Webhosting, E-Mail


1.  Vertragsverhältnis

1.1   Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. goneo beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden, soweit goneo nicht selbst Registrar für die betreffende Top Level Domain (TLD) ist. Informationen zu den Registraren für die einzelnen TLD finden sich unter 1.2.

1.2   Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unters unterschiedliche Vergabe- bedingungen. Für .de-Domains gelten die Domainrichtlinien , die Domainbedingungen und die Preisliste der DENIC e.G; Die vorstehend verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.

1.3   Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.

1.4    Hinweise für die Verlängerung von generischen Top Level Domains (internationale Domains wie z.B. .com, .net, .org)
Generic Top Level Domains (gTLDs) werden bei goneo jeweils für ein Jahr registriert und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate sofern Sie nicht zwei Monate vor Ablauf der aktuellen Domainregistrierlaufzeit die Domain bei goneo in Schriftform (per Brief oder Fax, jedoch nicht per E-Mail) schriftlich kündigen. Eine Verlängerung müssen Sie hingegen nicht in Auftrag geben.
Sie erhalten als Domaininhaber direkt vom Registrierdienstleister zwei Benachrichtigungen über bevorstehende Verlängerungen. Ungefähr einen Monat vor dem Ablaufdatum einer gTLD-Domain erhält der Domaininhaber per E-Mail eine Benachrichtigung über die anstehende Verlängerung. Ungefähr eine Woche vor dem Ablaufdatum einer Domain erhält der Domaininhaber eine weitere Benachrichtigung per E-Mail.
Diese E-Mails dienen Ihrer Information und sind in englischer und deutscher Sprache verfasst. Die Absenderadresse ist no-reply@renewalnotice.net.
Sie erhalten als Domaininhaber die E-Mail-Benachrichtigungen unabhängig davon, ob die Domain verlängert wird oder nicht, da die Richtlinien der zuständigen Organisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) dies verbindlich so vorsehen.
Sofern die Domain nicht verlängert wird, erhält der Domaininhaber spätestens 5 Tage nach erfolgter Löschung eine weitere E-Mail, die über die Löschung und mögliche Schritte zu einer Wiederherstellung der Domain informiert. Eine Wiederherstellung nach Lösung ist in der Regel innerhalb von 30 Tagen ab Löschung noch möglich und kann beim goneo Kundendienst kostenpflichtig in Auftrag gegeben werden.
Die Entgelte für Verlängerung von Domains und Kosten für eine Wiederherstellung innerhalb der 30-Tages-Periode finden Sie in unserer Domainpreisliste.

2.  Pflichten des Kunden

2.1   Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken.

2.2   Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. goneo weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechts- ordnungen zu beachten sind.

2.3   Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.

2.4   Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absender auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen.

2.5   Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann goneo den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann goneo die Domain löschen lassen.


3.  Reaktion von goneo bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

3.1   Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann goneo die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

3.2   Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann goneo auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann goneo das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

3.3   Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann goneo statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

3.4   Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne von 2.4, kann goneo die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren.

3.5   Wird in Spam-Mails nach 2.4 eine Internetadresse genannt oder verlinkt, die von goneo betreut wird oder deren zugehörige Inhalte im goneo Rechenzentrum liegen, kann goneo die Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren.

3.6   goneo kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

3.7   Der Entgeltanspruch von goneo besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.


4.  E-Mail

4.1   goneo behält sich für E-Mails vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.

4.2   goneo ist berechtigt, auf bereitgestellten Accounts eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.


5.  Verfahren bei Vertragsbeendigung

5.1   Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers / AdminC.

5.2   Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann goneo die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. goneo weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.

5.3   Alternativ kann goneo die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.

5.4   Beendet goneo den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann goneo nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.

 

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