Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsbeginn

1.1   Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der goneo Internet GmbH (nachfolgend goneo) gelten für alle Dienste der goneo.

1.2   goneo kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von goneo gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. goneo weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.

1.3   Den Volltext der AGB ist im Internet abrufbar: www.goneo.de/hilfe_kontakt/agb.pdf

1.4   Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.

1.5   Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangskennung durch goneo bezogen auf den Hauptvertragsbestandteil zustande.

2.  Leistungen der goneo

2.1   Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes.

2.2. Leistungen können auch durch Dritte erbracht werden.

2.3. goneo leistet Unterstützung für die Nutzung der Dienste (Kundendienst). Die Hilfestellung bezieht sich auf die korrekte Konfiguration und Bedienung der Dienste und Funktionen von goneo.

2.3   Die Verfügbarkeit der goneo Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet beträgt mindestens 99,8 % im Jahresmittel. goneo weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von goneo liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von goneo handeln, von goneo nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur Einfluss auf die Leistungen von goneo haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von goneo erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von goneo erbrachten Leistung.

2.4   goneo führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes und im Sinne des technischen Fortschritts regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann goneo seine Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. goneo wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird goneo den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

2.5   goneo ist in der Wahl der technischen Infrastruktur frei. Sie kann die eingesetzte Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten sowie Hard- und Software jederzeit austauschen. Der Einsatz bestimmter Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten oder bestimmter Hard- und Software gelten nur dann als Vertragsbestandteil, wenn dies in der Beschreibung der Dienste hervorgehoben ist.

2.6   goneo kann ihre  Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der goneo für den Kunden zumutbar ist.

2.7   In jedem Fall kann goneo seine Leistungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von goneo gesetzten angemessenen Frist, wird die Änderung gültig. goneo weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung gültig wird, wenn er nicht widerspricht.

2.8   Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich goneo vor, die dem Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

2.9   Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einem Wechsel z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.

2.10. goneo nimmt Aufträge zur Registrierung von Domainnamen an. Dieser Auftrag wird an die zuständige Registrierstelle (Registry) oder einen Registrierdienstleister weitergegeben. Es kommt im Zuge dieser Auftragserfüllung ein Vertrag mit der entsprechenden Registry zustande. Ergänzend zu diesen AGB kommen Registrierungsbedingungen, siehe www.goneo.de/hilfe_kontakt/domainregistrierungen.html zum Tragen,  die jeweils von der zuständigen Registry festgelegt werden.

3.  Zahlungsbedingungen

3.1   Nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus zahlbar, Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt goneo, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.

3.2   Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die goneo nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt goneo, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.

3.3   goneo stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Kundenservicebereich bereit. Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann goneo hierfür ein Entgelt von Euro 2,50 je Rechnung verlangen.

3.4   goneo kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von goneo gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. goneo weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

3.5   Verändern sich Gebühren von Domainregistrierungsstellen oder der Regulierung unterliegende Gebühren, kann goneo die Preise entsprechend anpassen. Ist die Anpassung unzumutbar, kann sich der Kunde mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung vom Vertrag lösen.

3.6   Gegen Forderungen der goneo kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

3.7  Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann goneo alle seine Dienste sperren. Der Entgeltanspruch besteht fort. Sperrt goneo eine Leistung berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann goneo die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgelts in einer Höhe, die in der gültigen Preisliste ersichtlich ist, abhängig machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.

3.8    Bei Zahlungsverzug kann goneo eine Erstattung des hieraus entstandenen Schadens verlangen. Für Kosten, die wegen Rücklastschriften entstehen, welche der Kunde zu vertreten hat, kann goneo ebenfalls Erstattung verlangen.

3.9   Im Falle des Zahlungsverzuges kann goneo Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen.

4.  Pflichten des Kunden

4.1   Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung sowie die E-Mail-Adresse.

4.2   goneo kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die goneo gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.

4.3   Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die goneo zur Erbringung seiner Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. goneo kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der goneo Server-Systeme beeinträchtigt wird

Dem Kunden ist es untersagt, goneo Dienste zu nutzen, um Dritten unverlangte, werbliche, schädliche, bedrohliche oder belästigende E-Mail-Mitteilungen zuzustellen. Für den Fall, dass der Kunde massenhaft Spam-Mails versendet oder dies ermöglicht, kann goneo den Versand von E-Mail über die Server von goneo vorübergehend sperren.

4.4   Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

4.5   Der Kunde erstellt regelmäßig Sicherungskopien von allen Daten, die er auf goneo Server überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei goneo liegen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der goneo übertragen.

5.  Gewährleistung und Haftung der goneo

5.1   Die Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Der Gewährleistungsausschluss gilt aber nicht, soweit goneo einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit eines Werkes übernommen hat. 

5.2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von goneo, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Zieles des Vertrages notwendig sind.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet goneo nur auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden, wenn diese einfach fahrlässig verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden bzgl. einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Vorschriften des ProdHaftG bleiben unberührt.

6.  Datennutzung

goneo erhebt, verarbeitet und nutzt Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und teilt dies gesondert mit (siehe Datenschutzerklärung unter www.goneo.de/hilfe_kontakt/datenschutz.html).

7. Creditreform-Klausel

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/

8.  Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

8.1   goneo räumt dem Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Skripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open Source Programme gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.

8.2   Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.

8.3   Die von goneo zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.

8.4   Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung Eigentum der goneo.

9.  Vertragslaufzeit, Kündigung

9.1    Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch,jedoch nicht stillschweigend, um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende in Textform oder mittels entsprechender Interaktion ("Buttonklick") im geschlossenen Online-Kundenbereich ("goneo-Kundencenter") gekündigt wird. goneo wird rechtzeitig auf eine bevorstehende Verlängerung des Vertrags hinweisen, im Regelfall per E-Mail. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.

9.2. Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden kann. Dies liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann goneo das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

goneo ist zur Rückzahlung der bereits durch den Kunden gezahlten Beträge verpflichtet, soweit bis zum Zeitpunkt der Kündigung von goneo erbrachten Leistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar sind.

10. Pflichtinformationen für Verbraucher

10.1 Für Kunden, die im gesetzlichen Sinne Verbraucher sind, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. goneo belehrt diese Kunden folgt:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, wobei die Frist ab dem Tag des Vertragsabschlusses beginnt.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, informieren Sie goneo mit einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen. Dies kann z.B. per Post (Brief), Telefax oder E-Mail erfolgen. Diese Erklärung richten Sie an:

goneo Internet GmbH

Dresdener Straße 18

32423 Minden

E-Mail: info@goneo.de

Fax: 0571 / 783 44 99

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Website www.goneo.de/widerspruch.html elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

10.2 Hinweis auf das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn goneo mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Kunde, der Verbraucher ist,

ausdrücklich zugestimmt hat, dass goneo mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.

11. Information über die OS-Beschwerde-Plattform

Die Europäische Kommission hat eine Plattform (im Folgenden „OS-Plattform“) eingerichtet, die eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglichen soll. Entsprechend gesetzlicher Regelungen (EU-VERORDNUNG EU Nr. 524/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21.Mai 2013) veröffentlichen wir an dieser Stelle den Link zur OS-Plattform sowie unsere E-Mail-Adresse.

11.1. Der Link lautet: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

11.2. Die E-Mail-Adresse von goneo lautet: info@goneo.de

11.3. goneo hat sich keiner nationalen Streitschlichtungsstelle angeschlossen.

12. Information über Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

goneo nimmt an keinen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil, da wir hierzu nicht verpflichtet sind. Zudem geben wir davon Kenntnis, dass wir zur Teilnahme nach §36 VSBG nicht bereit sind.

13. Gerichtsstand

Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand Minden.

14. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch wirksame und durchführbaren Regelungen zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.

Stand: 18.02.2022