Was ist WHOIS überhaupt?
WHOIS ist ein Protokoll und zugleich ein international verwendeter Begriff für eine öffentlich einsehbare Datenbank, die Informationen über die Inhaber von Domains enthält. Abgefragt werden können je nach Domain-Endung (“Top Level Domain” oder TLD) in der Regel Angaben wie Name, Adresse, Kontaktdaten des Domaininhabers, technischer Ansprechpartner sowie das sogenannte “Registrar” (der Anbieter, bei dem die Domain registriert wurde).
Beispiel: Wenn jemand die Domain ihrefirma.de betreibt, können Interessierte im WHOIS erfahren, wem die Domain gehört – manchmal auch, wie man die verantwortliche Person oder Organisation kontaktieren kann.
Das hat wichtige Gründe:
- Transparenz im Internet
- Bekämpfung von Cyberkriminalität
- Schutz von Markenrechten und geistigem Eigentum
- Ermöglichung schneller Kontaktaufnahme bei technischen Problemen
Wer bestimmt, was im WHOIS sichtbar ist?
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass jede Domain-Registry völlig frei entscheiden kann, welche WHOIS-Daten sie veröffentlicht. Tatsächlich ist das international klar geregelt und unterscheidet sich nach Domain-Endung (TLD):
- Generische TLDs (gTLDs) wie .com, .net, .org werden von internationalen Organisationen wie der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) reguliert.
- Länderspezifische TLDs (ccTLDs) wie .de für Deutschland, .at für Österreich haben eigene nationale Vergabestellen (Registries) wie die DENIC oder NIC.AT, die auf Basis der europäischen und nationalen Gesetzgebung agieren.
Regelungen basieren – in Europa maßgeblich – auf Datenschutzgesetzen wie der DSGVO sowie ab 2024 auf der NIS-2-Richtlinie. Die Gestaltungsspielräume der Registries sind also begrenzt und müssen rechtliche sowie technische Standards berücksichtigen.
Was ändert sich durch NIS-2?
Die neue EU-Richtlinie NIS-2 sorgt für erhebliche Veränderungen vor allem in Bezug auf den Umgang mit WHOIS-Daten:
- Verifizierte WHOIS-Daten:
Domain-Inhaber müssen ihre Identität sauber nachweisen. Falsche Angaben oder Fantasienamen sind künftig ausgeschlossen. Das Ziel: besserer Schutz vor Cybercrime, Identitätsmissbrauch und DNS-Missbrauch. - Erweiterter Zugang für “berechtigte Anfragen”:
Bestimmte Personengruppen oder Behörden (z.B. Polizei, Ermittlungsbehörden, IT-Sicherheitsfirmen) erhalten einen privilegierten Zugang zu vollständigen WHOIS-Daten – auch dann, wenn diese nicht für jedermann einsehbar sind. - Datenschutz bleibt erhalten:
Für den öffentlichen Zugriff werden weiterhin nur die notwendigsten Daten angezeigt, besonders für Privatpersonen. Die bisherigen Verfahren zur “WHOIS-Privatsphäre” (Stichwort “Domain Privacy”) stehen weiterhin im Einklang mit Datenschutzgesetzen. - Verpflichtende Pflege aktueller Daten:
Die Inhaber sind verpflichtet, aktuelle und korrekte Angaben vorzuhalten und diese regelmäßig zu prüfen.
Übersicht der Änderungen seit 2018
| Merkmal | Vor Mai 2018 | Nach Mai 2018 (DSGVO) |
Seit Jan. 2026 (NIS-2) |
| Admin-C | Pflicht (Natürliche Person) | Abgeschafft | Nicht mehr existent |
| Halter-Typisierung | Nicht differenziert | Intern erfasst | Zentrales Kriterium |
| Sichtbarkeit (Organisation) | Öffentlich | Weitgehend verborgen | Öffentlich (Name, Anschrift, E-Mail, Tel.) |
| Sichtbarkeit (Privatperson) | Öffentlich | Verborgen | Verborgen (nur Registrierungsdatum & Registrar) |
Wie kann man eigene WHOIS-Daten ändern?
Die Verwaltung der Domain-Daten erfolgt über sogenannte Handles. Diese stellen Datensätze dar, die alle relevanten Angaben zu einer Person oder Organisation zusammenfassen – beispielsweise bei goneo. Änderungen Ihrer Daten (z.B. Adresse, Telefonnummer, Name des Ansprechpartners) können Sie jederzeit über Ihr goneo-Kundenkonto im Bereich “Domainverwaltung” selbst durchführen. Die Änderungen werden dann automatisch an die Registry weitergegeben und im WHOIS aktualisiert.
Was bedeutet das für Privatpersonen?
Gerade Privatmenschen fürchten die Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet. Hier gibt es seit Einführung der DSGVO klare Schutzmechanismen. Für Privatleute werden in der Regel keine oder nur stark limitierte Daten öffentlich angezeigt:
- Name, Adresse, Telefonnummer sind für Privatkunden meist nicht im öffentlichen WHOIS sichtbar.
- Betreiber von geschäftlichen Websites (im Sinne des Telemediengesetzes) müssen jedoch weiterhin ein Impressum bereithalten.
Domain Privacy Services können – je nach Endung – zusätzlich genutzt werden, um die Veröffentlichung persönlicher Daten öffentlich zu vermeiden. Ausnahme: Für Ermittlungszwecke kann im Bedarfsfall auf die hinterlegten Daten zugegriffen werden.
Früher: Admin-C, heute: Inhaber und Kontakte
Früher war insbesondere bei deutschen .de-Domains der sogenannte Admin-C eine Schlüsselfigur: Die "administrative Kontaktperson" oder auch der "Domaininhaber vor Ort". Diese Rolle wurde mit der neuen Datenschutzgesetzgebung abgeschafft:
- Bei .de-Domains gibt es keinen Admin-C mehr (seit 2018).
- Bei anderen TLDs ist die Rolle noch teilweise vorhanden, etwa bei einigen generischen TLDs nach internationalen Vorgaben (wie .com oder .org), sofern von der Registry (z.B. Verisign bei .com) gefordert.
Heute ist primär der Domaininhaber (Owner) relevant. Zusätzlich gibt es – je nach Registry – noch “technische Kontakte” (Tech-C), “zonenverantwortliche Kontakte” (Zone-C), “Rechnungskontakte” (Billing-C), etc.
Die “Typen” im WHOIS erklärt
Im WHOIS werden unterschiedliche Kontaktarten (“Typen”) hinterlegt:
- Owner: Der rechtliche Inhaber der Domain, kann eine natürliche oder juristische Person sein.
- Admin-C: Früher administrativer Ansprechpartner, heute meist obsolet.
- Tech-C: Technischer Ansprechpartner, oft der Provider selbst.
- Billing-C: Ansprechpartner für Rechnungsangelegenheiten.
Welche Typen angezeigt werden, hängt von der jeweiligen Registry und der Endung ab.
Vorteile einer eigenen Domain – nicht nur für Unternehmen
Die Registrierung einer eigenen Domain bietet immense Vorteile – auch für Privatleute:
- Unabhängigkeit:
Sie sind unabhängig von Plattformen wie Instagram oder Facebook. - Professionelle E-Mail:
Eine eigene E-Mail-Adresse (z.B.Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) wirkt seriöser als Freemail-Dienste. Sie behalten die Kontrolle über Ihren Namen und Ihre Daten, statt Werbung und eingeschränkten Support zu akzeptieren. - Online-Präsenz und Auffindbarkeit:
Mit einer eigenen Website sind Sie auffindbar und bestimmen selbst, welche Inhalte sichtbar sind – anders als bei einem bloßen Instagram-Redirect, bei dem Sie nur Nutzer einer Plattform erreichen und Sichtbarkeit verlieren, wenn sich Nutzungsbedingungen ändern. - Langfristige Planungssicherheit:
Die Domain bleibt Ihre “digitale Immobilie” – unabhängig vom Anbieter. Sie können Mail-Provider wechseln, bleiben aber unter der bekannten Adresse erreichbar.
Fazit
Mit der Einführung von NIS-2 und den erweiterten Anforderungen im Bereich WHOIS wird ein weiteres Kapitel der Cybersicherheit und Transparenz im Internet aufgeschlagen. Die Änderungen sollen das Missbrauchsrisiko verringern, ohne die Privatsphäre von Privatpersonen zu gefährden.
Wichtig bleibt: Als Domaininhaber sind Sie für die Aktualität Ihrer WHOIS-Daten verantwortlich. Nutzen Sie dazu die Möglichkeiten Ihres Providers – etwa über die goneo-Kundenschnittstelle und das Handle-System. Und denken Sie bei der Registrierung Ihrer eigenen Domain an die vielfältigen Vorteile für Ihre digitale Identität.
FAQ zum neuen WHOIS nach NIS-2
1. Was ist der Unterschied zwischen öffentlichen WHOIS-Daten und Daten für berechtigte Anfragen?
Der öffentliche Teil des WHOIS zeigt nur einen eingeschränkten Datensatz, insbesondere bei Privatpersonen – z.B. keine vollständigen Namen oder Kontaktdaten – um die Privatsphäre zu schützen. Behörden oder andere berechtigte Stellen (z.B. Ermittlungsbehörden) erhalten auf Anfrage einen erweiterten Zugang zu vollständigen WHOIS-Daten, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Diese Unterscheidung dient der Balance zwischen Transparenz und Datenschutz.
2. Was genau ist ein “Handle” bei goneo und wie aktualisiere ich meine WHOIS-Daten?
Ein Handle ist eine eindeutige Kennung für einen Datensatz, der alle zur Domain gehörenden Kontaktdaten (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer) zusammenfasst. Bei goneo können Sie Ihr Handle im Kundenbereich unter “Domainverwaltung” selbständig anpassen. Sobald Sie Änderungen vornehmen, werden diese automatisch an die Registry übermittelt und im WHOIS aktualisiert.
3. Wird meine Privatadresse veröffentlicht, wenn ich eine Domain registriere?
Nein, für Privatpersonen gilt seit der DSGVO und künftig auch nach NIS-2, dass persönliche Kontaktdaten nicht öffentlich im WHOIS erscheinen. Es werden in der Regel nur technische Mindestangaben veröffentlicht. Betreiber geschäftlicher Webseiten sind jedoch weiterhin verpflichtet, ein Impressum bereitzustellen.
4. Gibt es die Rolle des Admin-C noch und wenn ja, bei welchen Domainendungen?
Die Rolle des Admin-C wurde für .de-Domains bereits 2018 abgeschafft. Bei einigen generischen Top-Level-Domains (gTLDs) wie .com, .org oder .net gibt es den Admin-C weiterhin, sofern die jeweilige Registry dies vorsieht. Hier dient der Admin-C als administrativer Ansprechpartner für die Domainverwaltung.
5. Warum sollte ich eine eigene Domain nutzen und nicht nur Social-Media-Profile?
Mit einer eigenen Domain und E-Mail-Adresse (z.B.