Europäische Datenschutzgrundverordnung und Domain-Whois: Es muss sich etwas ändern

Wenn im Mai 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt, wird dies auch Auswirkungen auf die Whois-Abfrage für registrierte Domainnamen haben. Darüber haben wir hier im Blog bereits berichtet.
Die ICANN als zuständige Organisation, die den Betrieb des weltweiten Domain Name Systems verantwortet, wollte und musste sich Gedanken machen, wie beide Prinzipien, Identifizierbarkeit einerseits und Datenschutz andererseits, miteinander harmonieren können.
Jetzt liegen drei Vorschläge auf dem Tisch, die die ICANN per Webinar erläutern will.
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Offenes Domain-Whois und Europas Datenschutzgrundverordnung – mal sehen, wer gewinnt

Ab 25.Mai 2018 greift die Europäische Datenschutzgrundverordnung in den Ländern Europas. Bisher gehört es zu den Regularien der ICANN, dass bei der Registrierung eines Domainnames unter einer generischen Top Level Domain wie .com, .net. oder .org personenbezogene Daten über den Registrar an die Registry übermittelt werden müssen.
Mittels einer Whois-Abfrage – und dies war bisher so gewollt – kann jeder Informationen wie den administrativen Kontakt (Admin-C) mit Namen, Adresse und Mailadresse abrufen. Juristen bezweifeln, dass dies weiter unverändert so gehandhabt werden kann.
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