Tipp: Templates für WordPress, Joomla und andere 40 Prozent günstiger

Templatemonster
Noch bis 22.10.: Der amerikanische Martplatz für Website-Vorlagen TemplateMonster gewährt derzeit 40 Prozent Rabatt auf Templates für viele CMS wie WordPress, Joomla, Drupal und auch Shopssysteme.

Noch bis 22.Oktober 2015 bietet der Vorlagenmarktplatz TemplateMonster in Deutschland Templates für viele Content Management Systeme 40 Prozent günstiger an.
Zu den unterstützen Systeme gehören Open Source Anwendungen wie WordPress, Joomla, Drupal, aber auch das proprietäre MotoCMS.  Auch Vorlagen für Prestashop, Magento, OpenCart und Zen fallen unter die Rabattaktion.
So sind WordPress Templates für 41 statt 69 Euro erhältlich.
Die Vergünstigung gilt auch für das Spitzenprodukt des Hauses, das Monstroid Template, das auf Cherry und MotoCMS aufsetzt und den Funktionsumfang einer WordPress Installation erweitert.  Auch Monstroid ist derzeit für 41 Euro erhältlich.
Kunden erhalten Unterstützung per E-Mail, Onlinehilfe und einen Online-Support-Chat. Bezahlt werden kann mit gängigen Kreditkarten, PayPal oder Skrill/moneybookers und somit auch per EC/Giropay und Sofortüberweisung. Der Bezug des Templates erfolgt per Download nach dem Bestellvorgang.

Jetzt Template gewinnen

 screenshot_templatemonsterGewinne ein Template für WordPress, Drupal oder Joomla!

TemplateMonster (http://www.TemplateMonster.com/de) verlost hier im goneo Blog drei Templates  für die beliebtesten Open Source Content Management Systeme.

Wie kann man gewinnen?

Mitmachen kann jeder, der WordPress, Joomla! oder eines der anderen Software-Pakete einsetzt, für die TemplateMonster Themes im Angebot hat.

  • Falls Du dich für WordPress interessierst, schau bitte hier
  • Die Joomla!-Fans finden hier mehr als 1.405 WebVorlagen
  • Falls Du eine größere Internetplattform betreibst, dann ist Drupal genau das Richtige für dich. Folge bitte diesem Link

Die Gewinner können dann jeweils eines der vielen Templates  auswählen, die   TemplateMonster zur Verfügung stellt.

So kann man sich am Gewinnspiel beteiligen

Die Teilnahme funktioniert über das  Rafflecopter-Tool. So kann man sich auf verschiedene Arten beteiligen, nämlich indem man tweetet, einen Kommentar hinterlässt oder den neuen deutschsprachigen Newsletter von TemplateMonster abonniert. Zur Teilnahme ist eine Anmeldung durch Eingabe der E-Mailadresse erforderlich, wobei auch der Login von Facebook verwendet werden kann.
a Rafflecopter giveaway

Die Preise stellt TemplateMonster zur Verfügung. Du kannst, wenn du gewinnst, zum Beispiel aus mehr als 1.600 WP Themes eines auswählen. Wusstest Du, dass es  mehr als 170 Responsive WP Themes auf templatemoster.com/de gibt?
Wofür kannst Du ein solches Template verwenden?
Vielleicht betreibst Du einen eigenen Blog, eine Business- oder eine Portfolio Website und ein neuer Look & Feel ist ohnehin mal wieder fällig. Jetzt hast Du die Chance, ein neues Template kostenlos zu ergattern.

Es gelten folgende Regeln

  • Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist über das eingebundene Rafflecopter-Gewinnspiel-Tool möglich (mehr zu Rafflecopter unter http://www.rafflecopter.com).
  • Jeder Teilnehmer kann nur einmal einen Kommentar posten, tweeten oder den Newsletter abonnieren.
  • Das Gewinnspiel endet am 10.November 2013.
  • Unter allen Teilnehmern werden drei Gewinner per Zufallprinzip gezogen. Jeder Gewinner wird direkt benachrichtigt, nachdem er als Gewinner ermittelt wurde. Daher ist es wichtig, gültige Kontaktdaten anzugeben.
  • Mit der Teilnahme kann man angeben, dass man einen kostenlosen Newsletter von TemplateMonster abonnieren möchte, man muss dies aber nicht tun. Es ändert die Gewinnchancen nicht. Eine Abmeldung ist jederzeit wieder möglich.
  • Alternativ oder ergänzend dazu kann man, um teilzunehmen, auch einen Kommentar über Rafflecopter posten.
  • Wer will, kann seine Teilnahme auch per Tweet über Twitter versenden.
  • Im Gewinnfall ist eine Auszahlung in Bargeld ist nicht möglich.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen, Minderjährige benötigen die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.