Offenes Domain-Whois und Europas Datenschutzgrundverordnung – mal sehen, wer gewinnt

Ab 25.Mai 2018 greift die Europäische Datenschutzgrundverordnung in den Ländern Europas. Bisher gehört es zu den Regularien der ICANN, dass bei der Registrierung eines Domainnames unter einer generischen Top Level Domain wie .com, .net. oder .org personenbezogene Daten über den Registrar an die Registry übermittelt werden müssen.
Mittels einer Whois-Abfrage – und dies war bisher so gewollt – kann jeder Informationen wie den administrativen Kontakt (Admin-C) mit Namen, Adresse und Mailadresse abrufen. Juristen bezweifeln, dass dies weiter unverändert so gehandhabt werden kann.
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