Wenn dir jemand mit rechtlichen Waffen die Domain wegnehmen will

Beim Reverse Domain Hijacking geht es darum, jemandem einen bereits registrierten Domainnamen abzujagen, indem man auf sein Namensrecht oder Markenrecht pocht. Dies kann man versuchen, mit Hilfe verschiedener Domainstreitigkeitsverfahren durchzusetzen. Nicht immer sind die Absichten korrekt.

Die ICANN verwendet ein Schlichtungsverfahren gemäß der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy, abgekürzt UDRP. Das Verfahren ist in letzter Zeit offensichtlich beliebter geworden. Um solche Verfahren abzuwickeln, gibt es von der ICANN zugelassene Organisationen. Von ihnen berichten einige über gestiegene Zahlen an Fällen, nach denen der Beschwerdeführer ganz offensichtlich missbräuchlich dieses UDRP-Verfahren anwenden wollte, um sich die Domain zu schnappen.
Der Entscheidungsprozess in solchen UDRP-Verfahren ist komplex. Selbst die Begründungen und Entscheidungsgrundlagen stehen immer wieder mal zur Diskussion, wie etwa das Konstrukt der „Retroactive Bad Faith„-Theorie, die schon zum Tragen kam, wenn ein Domainname angeblich einen Markenschutz verletzt, aber der Domainname registriert wurde bevor die Marke überhaupt existiert hatte.
In solchen Fällen könnte man argumentieren – und das wurde auch so praktiziert -, dass man eben nicht das Datum der ursprünglichen Registrierung heranzieht, um zu überprüfen, ob ein Markenschutz bestand, sondern das Datum der letzten Verlängerung. Dann sei die Registrierung nicht mehr „gutgläubig“, wie der Jurist sagen würde.
Konstruierter Fall: Domian registierte die Domain domian.com am 1.1.2000. Im Jahre 2000 gründet sich ein kleines Unternehmen und nennt sich Domian Inc. Am 1.1.2002 muss Domians Domainname verlängert werden. Nun kann die Firma Domian Inc. argumentieren, dass ihr Markenrecht verletzt würde und sie die Domain bekommen müsste. Man geht zu einem Anwalt und dieser strengt ein UDPR-Verfahren an. So kann’s gehen.
Nach Angaben des Onlinefachmagazins CircleID sind im vergangenen Jahr 37 solche Fälle von klarem Reverse Domain Hijacking eingereicht worden. Künftig dürften es entsprechend ambitionierte Hijacker etwas schwerer haben. In einem neuen „Overview“ hat die World Intellectual Property Organization, abgekürzt WIPO, eine der zugelassenen Entscheidungsorganisationen in einem UDRP-Verfahren die „Retroactive Bad Faith“-Interpretation nicht mehr als Richtline beschrieben. Die Entscheidungsträger (ein Gremium berufener Mitglieder) können sich nicht mehr darauf berufen.

Fazit

Attraktive Domainnamen wecken Begehrlichkeiten. Für viele Unternehmen ist ein entsprechender Domainname Teil des Marketings. So definiert sich der Wert, dem ein Domainname zugemessen wird. Manche Unternehmen wenden auch schon mal unlautere Mittel an, um Domainbesitzern den Domainnamen mit juristischen Waffen abzujagen. Ambitionierte Akteure lassen sich da auch schon mal seltsame Theorien und Interpretationen einfallen.

Weitere Informationen

Glücklicherweise sind im Domaingeschäft solche Versuche nicht an der Tagesordnung. Wer seinen Namen als Domain schützen will, tut gut daran, diesen zu registrieren, ehe es jemand anders tut. Das ist für Unternehmen eigentlich jeder Größenordnung wichtig, aber auch für individuelle natürliche Personen, Prominente zum Beispiel. Problem dabei: Es gibt immer mehr neue Domainendungen. Einen Unternehmensnamen „durchzuregistrieren“ ist kaum noch möglich.
» Wer ist die ICANN und was tut sie? Das erfährst du hier.

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