Wichtig: Bei Anschriftänderungen auch Domaininhaberdaten ändern

Immer wieder erleben wir Probleme, wenn die Angaben, die bei Domainnamen hinterlegt sind, nicht mehr aktuell sind. Wenn die Daten nicht stimmen, droht die Abschaltung der Domain – nicht durch uns als Provider, sondern seitens der Registry.

Die Vergabe und der Umgang mit Domains, besonders bei Transfers oder Inhaberwechsel sind – aus gutem Grund – eine stark regulierte Angelegenheit mit vielen automatischen Prozessen. Diese Regeln werden nicht von Hostingprovidern aufgestellt, sondern gehen zurück auf verbindliche Richtlinien, die die Betreiber und Vergabestellen der sogenannten Top Level Domains aufstellen. Diese Richtlinien bewegen sich im Rahmen dessen, was international koordiniert und bei der Organisation ICANN gebündelt wurde.
Wesentlich ist: Die Angaben, wer eine bestimmte Domain registriert hat, müssen stimmen. Dazu gehört der Name, die Adresse, die Telefonnummer sowie die Kontakt-E-Mail-Adresse des Domaininhabers, der für die Domain auch verantwortlich ist.
Wird bei goneo eine Domain neu registriert, verwenden wir zunächst die Angaben, die der Kunde im Rahmen des Vertragsabschlusses bei goneo angeben hat.
Da aber derjenige, der die Domain registriert nicht zwingend derjenige ist, der als Inhaber die Domain verwendet, gibt es die Möglichkeit, andere Angaben als die der Vertragspartnerdaten für eine Domain zu verwenden.
In der Domainsprache ist hier von „Handles“ die Rede. Handles können bei goneo von jedem Kunden selbst angelegt werden. Dies ist im goneo-Kundencenter unter  „Experten-Funktionen“ > „Handles verwalten“ möglich. 
Ein Handle ist im Prinzip nur ein Datensatz, bestehend aus Name, Anschrift, Telefon- und eventuell Faxnummer sowie E-Mailadresse (und einigen weiteren Angaben). Die Angaben zur Personen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse können vom Kunden geändert werden. Es gibt Handles für Personen und Organisationen. Es können mehrere Handles angelegt werden. Verschiedene Handles können verschiedenen registrierten Domainnamen zugeordnet werden.

Man legt zwei Eintragstypen an, nämlich für eine natürliche Person und für die Organisation, zu der die Domain gehört. Bei der Einrichtung des goneo-Kundenkontos werden diese Daten automatisch aus den Vertragsdaten gewonnen und eingetragen. Die Zuordnung geschieht über den Menüpunkt „Domain-Zuordnungen“ unter dem Abschnitt „Handles verwalten“. Der administrative Kontakt (Admin-c) muss eine natürliche Person sein.

Das muss man als Domaininhaber bei Änderung der eigenen Anschrift beachten

Wenn Sie also umziehen und eine neue Anschrift bekommen, ändern Sie bitte die Angaben, die Sie als Vertragspartner von goneo ausweisen unter dem Menüpunkt „Meine Kundendaten“ > „Persönliche Daten (Unsere Vertragsdaten)“ und „Ansprechpartner (Unser Ansprechpartner)“. Mit einer solchen Änderungen werden die Angaben für Domains aber nicht geändert. Dies muss durch Sie geschehen (weil die Inhaberdaten von den goneo-Vertragspartnerdaten abweichen können).
Auf jeden Fall sollten die E-Mailadressen, die dort hinterlegt werden, funktionieren und überwacht werden, weil auf Mails wegen Domainangelegenheiten reagiert werden muss. Es kann passieren, dass über die dort eingetragenen Adressen Spam in die Postfächer kommt, schließlich ist die E-Mailadresse per Whois-Abfrage für jedermann erfahrbar. Dennoch ist eine eventuelle Spam-Belastung das kleinere übel verglichen mit dem Aufwand, der entsteht, wenn die E-Mailadresse nicht stimmt.

Registry will Daten bestätigt haben

Seit 1.Dezember 2016 gelten neue Richtlinien der ICANN bei der Änderung von Namens-, Organisations-, oder E-Mail-Angaben. Dies wird wie ein Inhaberwechsel behandelt. Das bedeutet:

  • der alte und der neue Inhaber müssen die Änderung bestätigen (auch wenn es sich um ein und dieselbe Person handelt)
  • ist die Änderung/der Inhaberwechsel ausgeführt, wird dieser bestätigt und die Änderung/der Wechsel kann nicht mehr rückgängig gemacht werden
  • die Domain kann dann für 60 Tage nicht transferiert werden

Dies wird zumeist, auch bei goneo, per E-Mail. Eine E-Mail wird an die hinterlegte Adresse gesendet. Der Empfang dieser Bestätigungsmail muss durch Klick auf einen in der Mail enthaltenen Link bestätigt werden. Wenn also Angaben geändert werden, muss die alte und die neue E-Mailadresse zuverlässig funktionieren, damit die Änderungen bestätigt werden können.
Auch beim Transfer von Domainnamen sind diese E-Mail-Adressen der erste und wichtigste Kontaktpunkt. Wenn die Angaben nicht stimmen, funktionieren die automatisierten Prozesse nicht und die zuständige Registry verweigert einen Transfer. Schon fehlgeschlagene Bestätigungen können dazu führen, dass die Domains nicht mehr erreichbar sind, also weder Mails mit dieser Domain empfangen werden können, noch Webseiten damit aufgerufen werden können. Wenn dann glaubhaft gemacht werden muss, dass der rechtmäßige Inhaber nur versäumt hat, die Daten aktuell zu halten, sind umfangreiche manuelle Prüfungen nötig.

Inhaber- und Providerwechsel können wegen fehlerhafter Daten scheitern

Bei einem Inhaberwechsel greift eine 60-Tage-Providerwechselsperre. Insbesondere, wenn man beabsichtigt hatte, die Domain umzuziehen und dabei festgestellt wird, dass die Angaben nicht stimmen, ist ein Providerwechsel nicht möglich.

Änderung von Domaindaten im goneo-Kundencenter

Komfortablerweise ist die Änderung der Handles im goneo-Kundencenter auch aus dem Menübereich „Ihre Kundendaten“ heraus zugänglich. Ein Klick bringt Sie von dort aus ebenfalls in die Handle-Verwaltung für Domains. Bitte vergessen Sie dies nicht, nachdem Sie die Vertragsdaten geändert haben, um eine neue postalische Anschrift oder eine neue E-Mail-Adresse einzutragen.

Stellen Sie also bitte sicher, dass die Daten zu den Inhaberangaben für Domains stimmen. Diese werden auch im Internet über eine sogenannte Whois-Abfrage abrufbar sein. Man kann also (und dies soll auch so sein) jederzeit feststellen, von wem ein bestimmter Domainname genutzt wird. Wenn Sie sich nun Sorgen um den Datenschutz und um Ihre Privatsphäre machen: Diese Problematik wurde vorgetragen und befindet sich derzeit in Diskussion auf der höchsten Ebene bei ICANN. Es ist damit zu rechnen, dass hier bald mehr Vertraulichkeit der Daten gewährleistet wird. Aktuell wäre ein Verbergen der Daten nur über bestimmte Treuhandservices möglich wie sie zum Beispiel manche Rechtsanwälte anbieten. Bewusst falsche Daten einzugeben, ist keine gute Idee.
Handelt  es sich um Domainnamen unter der Top Level Domain de für Deutschland, ist die Organisation Denic zuständig und Sie können als Kunde alle Änderungen selbst ausführen. Ähnlich ist dies bei Domainnamen mit der Endung .eu. In diesem Fall ist die eine Organisation namens Eurid zuständig. Für andere Top Level Domains zeichnen andere Registries verantwortlich. Bei einem Hostingprovider wie goneo, bei dem man Webspace, E-Maildienste und Domainregistrierungen aus einer Hand bezieht, laufen zwar die Fäden zusammen, dennoch ist es wichtig, den Regelungen der verschiedenen Registries zu entsprechen. Änderungen an Domaindaten unter anderen Top Level Domains, also com, net, org, biz, info und so veranlassen Sie bitte über den Kundendienst. Bitte loggen Sie sich dazu ins goneo-Kundencenter ein und nutzen Sie das Webformular unter „Service & Hilfe“.
In den letzten Jahren hat sich die Organisation, die für die Koordinierung aller Domainangelegenheiten im Internet zuständig ist, die ICANN, immer stärker bemüht, die Sicherheitsaspekte zu betonen und neue Verfahrensregeln geschaffen. Diese werden nach unserer Beobachtung mit mehr Nachdruck umgesetzt.
Es soll verhindert werden, dass ein rechtmäßiger Eigentümer seine Domain verliert, weil während eines Providerumzugs ein unberechtigter Dritter der Domain habhaft werden kann. Zudem will die ICANN sicher sein, dass die Inhaberangaben, die für jede Domain hinterlegt werden müssen, stimmen. Dahinter steht die Absicht, gegen Missbrauch der Domain oder illegale Inhalte vorzugehen.
Wie die Prozesse genau aussehen, ist zu einem gewissen Grad den Betreibern der einzelnen Top Level Domains überlassen. Diese müssen sich aufgrund von Verträgen mit der ICANN an die von ICANN verabschiedeten Richtlinien halten, setzen die technischen Prozesse aber selbst auf und können weitere Regeln und Beschränkungen auferlegen. Sie sind es auch, die die Preise für die Registrierung eines Domainnamens unter der betreffenden Top Level Domain für die sie zuständig sind, festlegen. Diese Regeln werden über Domainregistrierungsdienstleister und Provider an den Endkunden weitervermittelt. Organisationen, die diesen Regeln nicht entsprechen, laufen Gefahr, die Akkreditierung zu verlieren und könnten fortan keine Domainregistrierungen mehr ausführen.

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